Der Generalrat
Der Präsident
Alfonso C. Hophan
Glarus (Glarus)
Der Säckelmeister
Markus Hauser
Zug
Der Mundschenk
Benjamin Mühlemann
Mollis (Glarus Nord)
Die Zeugwartin
Petra Hauser
Näfels (Glarus Nord)
Der Schreiber
Andreas Neumann
Mollis (Glarus Nord)

Aufnahme
Mitglieder
Die Mitgliedschaft steht natürlichen Personen beiderlei Geschlechts, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben, in bürgerlichen Ehren stehen sowie eine engere Beziehung zum Land Glarus aufweisen, offen (Art. 3 Abs. i der Statuten). Aufnahmegesuche sind durch den Bewerber oder durch ein vorschlagendes Mitglied der Gesellschaft begründet und mit einem kurzen Lebenslauf dem Generalrat einzureichen (Art. 4 Abs. 3 der Statuten). Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Generalrat durch einstimmigen Beschluss (Art. 4 Abs. 1 der Statuten). Der Generalrat entscheidet in geheimer Abstimmung (Art. 4 Abs. 2 der Statuten).
Ständige Gäste
Die General Bachmann Gesellschaft kann verdiente Persönlichkeiten, die Wesentliches zur Realisierung des Gesellschaftszweckes beitragen, als ständige Gäste aufnehmen. Diese werden zu den Anlässen der General Bachmann Gesellschaft eingeladen, sind von Mitgliederbeiträgen befreit, haben aber nur beratende Stimme (Art. 3 Abs. 2 der Statuten). Das Aufnahmeprozedere ist das Nämliche wie bei der Aufnahme von Mitgliedern (Art. 3 Abs. 3 der Statuten).